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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts-bedingungen

NTF NOMI Interior Design e.U.
Firmenbuchnummer: 494170x

1. Geltung, Vertragsabschluss

1.1 NTF NOMI Interior Design e.U. (im Folgenden „Designerin“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Designerin und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Der Begriff Möbelstücke umfasst auch Wohnaccessoires wie zum Beispiel Dekoobjekte, Bilder, Porzellan, Kissen, Decken etc.

1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Designerin schriftlich bestätigt werden.

1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen von Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Designerin ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Designerin bedarf es nicht.

1.4   Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.5 Die Angebote der Designerin sind freibleibend und unverbindlich.

2. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Werkvertrag in einer Auftragsbestätigung durch die Designerin, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die  Designerin. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Designerin.

2.2 Alle Leistungen der Designerin (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Möblierungskonzepte, Bestellaufträge und elektronische Dateien) sind vom Auftraggeber zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang freizugeben.

2.3 Der Kunde wird der Designerin zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Designerin wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

3. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

3.1 Die Designerin ist dazu berechtigt, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen. 

3.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt im Namen des Kunden. Die Verträge mit Möbellieferanten und Handwerker werden zwischen diesen und dem Kunden abgeschlossen. Die Designerin ist nicht Generalunternehmerin.

4. Termine

4.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen Dritter sind unverbindlich.

4.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Designerin aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend.

4.3 Befindet sich die Designerin aus anderen Gründen in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er die Designerin schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

5. Vorzeitige Auflösung

5.1 Die Designerin ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird; 

b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.

c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Designerin keine Vorauszahlungen leistet;

5.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen vorzeitig ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Designerin trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen wesentliche Vertragsleistungen nicht erbringt (zum Beispiel ein vom Kunden freigegebenes Designkonzept nicht übermittelt).

6. Honorar und Verrechnung

6.1 Die Designerin ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen (zum Beispiel für Möbelbestellungen).

6.2 Alle Leistungen der Designerin die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Designerin erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

6.3 Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der Designerin – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese – einseitig ändert oder abbricht, hat er der Designerin die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten.

7. Zahlung, Eigentumsvorbehalt

7.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Designerin für den Kunden eingekaufte Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung im Eigentum der Designerin.

7.2 Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzugs, der Designerin die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

7.3 Weiters ist die Designerin nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht).

8. Nutzung des Designkonzepts

8.1 Die Designerin ist berechtigt, das Designkonzept oder einzelne Elemente daraus, in ihrem Webauftritt (Website und Social Media Kanäle) ohne Hinweis auf den Auftraggeber zu veröffentlichen.

8.2  Der Kunde haftet der Designerin für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe, des für diese Nutzung angemessenen Honorars. Allfällige Schadenersatzansprüche bleiben davon unberührt. 

9. Gewährleistung

9.1 Im Rahmen der Abwicklung von Möbelbestellungen im Auftrag des Kunden, steht die Designerin für Mängel an den Möbelstücken nicht ein. Soweit sie sich im Rahmen ihres Auftrags um die Behebung der Mängel oder den Austausch des Möbelstücks kümmert, ist ihr der Zeitaufwand in Höhe des im Werkvertrag vereinbarten Stundensatzes gesondert zu ersetzen. Der Kunde muss gelieferte Möbelstücke innerhalb von 48 Stunden ab Übernahme auf Mängel überprüfen und allfällige Mängel unverzüglich (innerhalb von weiteren 48 Stunden) der Designerin schriftlich per E-Mail melden.

10. Haftung und Produkthaftung

10.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Designerin für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden  oder Mangelfolgeschäden, entgangenem Gewinn, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

11. Datenschutz

Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. 

Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. 

Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

12.1 Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie   Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten wird im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis das für den Firmensitz der Designerin sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Designerin berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.